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Der Finanzierungsplan dient der Übersicht über die Finanzierung der Gründung bzw. betrieblicher Investitionen. Darin wird festgehalten, welche Anschaffungskosten (inklusive Neben- und Finanzierungskosten) den Finanzierungsquellen (Fremd- und Eigenkapital) gegenüberstehen.
Unternehmen sowie öffentliche und private Haushalte, die einen größeren Kredit oder Fördermittel in Anspruch nehmen möchten, müssen potenziellen Kreditgeberinnen/Kreditgebern und Förderbanken einen Finanzierungsplan gemeinsam mit dem Kreditantrag vorlegen. Auf Basis dessen beurteilt die Kreditorin bzw. der Kreditor, ob Finanzierungsrisiken bestehen.