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Beim Factoring handelt es sich um ein Finanzierungsgeschäft, bei dem ein Unternehmen ausstehende Geldforderungen aus Waren- und Dienstleistungen gegenüber gewerblichen Kundeninnen und Kunden an eine Factoringgesellschaft (sog. „Factor“), ein spezialisiertes Finanzierungsinstitut, veräußert. Bei Forderungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern ist dies nicht üblich.
Ziel ist, dass der Factor die Verwaltungsvorgänge, wie Fakturierung, Mahnwesen und Inkasso, übernimmt und das Geld bei der Schuldnerin bzw. beim Schuldner eintreibt. Somit tritt die Forderungsverkäuferin bzw. der Forderungsverkäufer auch das Ausfallrisiko einschließlich dessen Überwachung ab.
Festgehalten wird das Finanzierungsgeschäft in Form eines Factoringvertrags, der entweder sämtliche oder nur Forderungen an bestimmte Abnehmergruppen enthält. Die Laufzeit beträgt mindestens zwei Jahre.