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Glossaire

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Gros plan sur deux mains pointant vers un diagramme.
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Einzelunternehmen

Unternehmen, die von einer einzelnen natürlichen Person gegründet werden, die somit alleinige Inhaberin bzw. alleiniger Inhaber des Handelsgewerbes ist, sind als Einzelunternehmen definiert.

Unternehmen, die von einer einzelnen natürlichen Person gegründet werden, die somit alleinige Inhaberin bzw. alleiniger Inhaber des Handelsgewerbes ist, sind als Einzelunternehmen definiert. Dabei ist unerheblich, ob größere finanzielle Reserven vorhanden sind oder Angestellte beschäftigt werden sollen. Die Unternehmensinhaberin bzw. der Unternehmensinhaber trägt das volle Risiko und haftet mit ihrem/seinem Privatvermögen. Weiterhin ist sie/er zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet, wenn sie/er als Kauffrau bzw. Kaufmann entsprechend dem Handelsgesetzbuch gilt.