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Ein Darlehen (ugs. Kredit) ist ein schuldrechtlicher Vertrag: Eine Kreditgeberin bzw. ein Kreditgeber leiht einer Kreditnehmerin bzw. einem Kreditnehmer Geld oder vertretbare Sachen (Sachdarlehen), die diese/dieser bei vereinbarter Fälligkeit inklusive einer Gebühr zurückzahlen muss.
Während im allgemeinen Sprachgebrauch „Darlehen“ und „Kredit“ synonym gebraucht werden, definiert das Kreditgewerbe „Darlehen“ als in einer Summe ausgezahlte mittel- und langfristige Kredite. Für diese einigen sich Kreditgeberin/Kreditgeber und -nehmerin/-nehmer auf eine regelmäßige Tilgung.