Chargement

Glossaire

Ce contenu est uniquement disponible en allemand.

Gros plan sur deux mains pointant vers un diagramme.
© Thapana_Studio – stock.adobe.com
back_to_list

Aktiengesellschaft (AG)

Eine Aktiengesellschaft (kurz AG) ist eine durch das Aktienrecht geregelte Handelsgesellschaft. Sie gilt als juristische Person des Privatrechts.

Eine Aktiengesellschaft (kurz AG) ist eine durch das Aktienrecht geregelte Handelsgesellschaft. Sie gilt als juristische Person des Privatrechts. Es herrscht eine Trennung zwischen Geschäftsführung (Vorstand) und Mittelbereitstellung (Aktionäre).

Das Grundkapital der AG ist in Aktien zerlegt und wird von den in Höhe ihrer Einlagen am Unternehmen beteiligten Gesellschafterinnen und Gesellschaftern aufgebracht. Laut § 1 AktG haftet die AG für Verbindlichkeiten den Gläubigern gegenüber nur mit dem Gesellschaftsvermögen.