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Eine Aktiengesellschaft (kurz AG) ist eine durch das Aktienrecht geregelte Handelsgesellschaft. Sie gilt als juristische Person des Privatrechts. Es herrscht eine Trennung zwischen Geschäftsführung (Vorstand) und Mittelbereitstellung (Aktionäre).
Das Grundkapital der AG ist in Aktien zerlegt und wird von den in Höhe ihrer Einlagen am Unternehmen beteiligten Gesellschafterinnen und Gesellschaftern aufgebracht. Laut § 1 AktG haftet die AG für Verbindlichkeiten den Gläubigern gegenüber nur mit dem Gesellschaftsvermögen.