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Glossaire

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Gros plan sur deux mains pointant vers un diagramme.
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Unfallversicherung

Die Unfallversicherung erfolgt entweder privat und freiwillig zur persönlichen Absicherung oder, wenn man Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, pflichtmäßig über die Berufsgenossenschaft.

Die Unfallversicherung erfolgt entweder privat und freiwillig zur persönlichen Absicherung oder, wenn man Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, pflichtmäßig über die Berufsgenossenschaft. Auskunft zur zuständigen Berufsgenossenschaft gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).