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Die Umsatzsteuer (umgangssprachliche und von der EU amtlich verwendete Bezeichnung: Mehrwertsteuer) wird bei fast jedem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen fällig. Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihrer Kundschaft Umsatzsteuer zu berechnen. Auf Rechnungen muss sie separat aufgeführt und zum Rechnungsbetrag hinzuaddiert werden.
Im internationalen Kontext gilt das Bestimmungslandprinzip, d. h. die Steuer wird in dem Land erhoben, in dem das Produkt bzw. die Dienstleistung konsumiert wird. Dabei legt jedes Land den Steuersatz selbst fest. In Deutschland beträgt er 19 bzw. 7 Prozent (ermäßigter Steuersatz für z. B. Lebensmittel oder Bücher).