Au contenu (appuyer sur entrée) Vers la navigation principale (appuyer sur entrée) Vers la sous-navigation et les informations complémentaires (appuyer sur la touche Entrée) Vers la navigation supplémentaire (appuyer sur entrée)
Ce contenu est uniquement disponible en allemand.
Als Scheinselbstständigkeit bezeichnet man eine angenommene selbstständige Tätigkeit, die in ihrer Ausprägung aber eher einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis gleicht. Tatsächlich selbstständig ist, wer unabhängig entscheidet und auf eigenes Risiko arbeitet, ohne auf die Weisung einer einzelnen auftraggebenden Person angewiesen zu sein.
Es ist wichtig zu wissen, ob man sich mit seiner Gründungsaktivität womöglich in die Scheinselbständigkeit begibt, da in diesem Falle Sozialversicherungspflicht besteht bzw. der Status selbstständig/nicht selbstständig auch steuerliche Auswirkungen hat. Wenn ein oder mehrere Kriterien für „echte“ Selbstständigkeit nicht zutreffen oder zumindest Zweifel bestehen, gibt es die Möglichkeit, ein Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen.