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Ein Patent ist ein Schutzrecht für eine Erfindung, welches der Patentinhaberin bzw. dem Patentinhaber das alleinige gewerbliche Nutzungsrecht daran sichert. Demnach stellt es eine Verletzung des Patentschutzes dar, patentierte Gegenstände ohne Zustimmung des Rechtsinhabers herzustellen, zu vertreiben oder zu gebrauchen (Ausnahme: Sonderfall gemäß § 11 PatG).
Ein Patent kann für Erfindungen angemeldet werden, die „patentfähig“ sind, d.h. die tatsächlich erfunden wurden, neuartig sind, technischen Charakter aufweisen und gewerblich anwendbar sind. Patentanwältinnen/Patentanwälte oder das Patentamt können die Patentfähigkeit klären.
Der Patentschutz ist – unter der Voraussetzung, dass die laufenden Gebühren gezahlt werden – ab dem Folgetag der Anmeldung 20 Jahre lang gültig. Spätere Änderungen an der Erfindung sind nur begrenzt erlaubt.