Chargement

Glossaire

Ce contenu est uniquement disponible en allemand.

Gros plan sur deux mains pointant vers un diagramme.
© Thapana_Studio – stock.adobe.com
back_to_list

Kauffrau/Kaufmann

Bei einer Kauffrau/Kauffmann handelt es sich um eine natürliche Person, die durch Handel oder der Beteiligung daran die Absicht hat, Gewinn zu erzielen.

Nach dem Handelsgesetzbuch ist Kauffrau/Kaufmann, „wer ein Handelsgewerbe betreibt. Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß [sic] das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“. Das heißt, eine natürliche Person, die durch Handel oder der Beteiligung daran die Absicht hat, Gewinn zu erzielen.