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In Deutschland gelten Industrie- und Handelskammern (IHKs) als berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts. Es handelt sich dabei um regional organisierte Verbände. Sämtliche inländischen deutschen gewerblichen Unternehmen sind gesetzlich zur Mitgliedschaft in einer IHK verpflichtet, mit Ausnahme des Handwerks, das den Handwerkskammern angehört.
Zu den Aufgaben der IHKs zählt, sich unter Berücksichtigung des Gesamtinteresses ihrer Mitglieder sowie der Interessen einzelner Branchen oder Betriebe für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft einzusetzen. Zu diesem Zweck können die bundesweit im Deutschen Industrie- und Handelskammertag (IHK) zusammengeschlossenen IHKs Anlagen und Einrichtungen gründen und betreiben. Weiterhin können sie die kaufmännische und gewerbliche Berufsausbildung fördern und durchführen sowie Bescheinigungen ausstellen.