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Glossaire

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Gros plan sur deux mains pointant vers un diagramme.
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Handelsregister

Das Handelsregister ist ein Verzeichnis, das vom Registergericht (Amtsgericht) eines Verwaltungsgebiets in elektronischer Form geführt wird. Es ist öffentlich, also für jede/jeden zur Information einsehbar.

Das Handelsregister ist ein Verzeichnis, das vom Registergericht (Amtsgericht) eines Verwaltungsgebiets in elektronischer Form geführt wird. Es ist öffentlich, also für jede/jeden zur Information einsehbar. Im Handelsregister werden zum einen die Kaufleute des Verwaltungsgebiets sowie deren Unternehmensdaten aufgelistet – z. B. Rechtsform, Grund- oder Stammkapital, Namen der Geschäftsinhaberin bzw. des Geschäftsinhabers –, zum anderen Rechtsvorgänge veröffentlicht. Es besteht aus den Abteilungen A (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und B (Kapitalgesellschaften). Für einige Unternehmensformen ist die Eintragung ins Handelsregister Plicht.