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Die Gewerbesteuer ist eine sog. Realsteuer, die auf den Ertrag jedes Gewerbebetriebs im Inland erhoben wird. Sie ist vierteljährlich fällig und beträgt mindestens 7% des Gewerbeertrags, wobei die hebeberechtigte Gemeinde selbst den Steuersatz festlegen kann. Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt, indem der ermittelte Gewinn bzw. Verlust durch Hinzurechnungen und Kürzungen korrigiert wird. Bei Betrieben mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden wird die Gewerbesteuer anteilig verteilt.