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Nach deutschem Recht handelt es sich bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz: GmbH) um eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts. Sie zählt zu den Kapitalgesellschaften. Eine GmbH wird durch notarielle Beglaubigung eines Gesellschaftsvertrags errichtet und entsteht durch die Eintragung ins Handelsregister.
Die GmbH haftet gegenüber Gesellschaftspartnerinnen und -partnern nur bis zur Höhe des Gesellschaftsvermögens, wobei die GmbH-Geschäftsführerin/der GmbH-Geschäftsführer bei einer Pflichtverletzung auch mit ihrem/seinem persönlichen Vermögen haftbar gemacht werden kann.
Für die Gründung einer GmbH bedarf es eines Stammkapitals von 25.000 Euro, von denen jede Gesellschafterin bzw. jeder Gesellschafter mindestens 1 Euro als Stammeinlage einbringen muss.