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Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz: GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) ist die ursprüngliche und einfachste Form der Personengesellschaft. Dabei handelt es sich nicht um eine juristische Person. Eine GbR entsteht automatisch durch den Zusammenschluss mit einer/einem oder mehreren Partnerinnen/Partnern.
Sofern nicht anders verabredet, steht das Gesellschaftsvermögen allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern gleichermaßen zu, ebenso können sie mit ihrem (privaten) Vermögen haftbar gemacht werden.