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Beim Franchising erwirbt die Franchise-Nehmerin bzw. der Franchise-Nehmer (Händler) von der Franchise-Geberin bzw. dem Franchise-Geber (Hersteller) käuflich das Recht, deren/dessen bewährtes Marketingkonzept unter Einsatz von Eigenkapital an einem anderen Standort umzusetzen. Die Händlerin/der Händler verkauft die Waren oder Dienstleistungen der Herstellerin/des Herstellers und kann im Gegenzug von deren/dessen geschäftlicher Erfahrung und Image (durch Austausch, Weiterbildung, Werbung) profitieren.
Die Rechte und Pflichten beider Parteien sind vertraglich festgelegt. Dazu zählen u. a. die Einhaltung vorgegebener Preisniveaus, Abnahme von Mindestmengen oder Beschränkungen des Sortiments. Gängig sind Franchise-Systeme unter anderem bei Fast-Food-Unternehmen, Getränkevertrieben, Automobilhändlern, Baumärkten und Tankstellen.