Gewerbeanmeldung und Genehmigungen
In den meisten Fällen musst du vor der Geschäftsaufnahme dein Gewerbe beim Gewerbe- oder Ordnungsamt der zuständigen Gemeinde anmelden. Für freiberufliche Tätigkeiten entfällt dieser Schritt – man sollte jedoch mit dem STARTERCENTER NRW in deiner Nähe beziehungsweise dem Finanzamt abklären, ob man wirklich eine freiberufliche Tätigkeit ausübt. Für mehr als 80% aller Gewerbemeldungen brauchst du keine weiteren Zulassungen beziehungsweise Erlaubnisse. Hier genügt das einfache Gewerbeanmeldeformular. Für die Ausübung bestimmter gewerblicher Tätigkeiten sind Erlaubnisse beziehungsweise Zulassungen erforderlich. So zum Beispiel für Gaststätten und Hotels, Reisegewerbe, Makler, Finanzdienstleistungen und weitere Tätigkeiten. Weitere Hinweise erhältst du über den Behördenwegweiser oder dein örtliches Gewerbeamt.