Nicht wenige Gründerinnen und Gründer sehen sich mit dieser Situation konfrontiert: Sie wollen eine Erfolg versprechende Geschäftsidee verwirklichen, doch die Hausbank stellt das Signal auf Rot – zu wenig Sicherheiten.
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Bürgschaftsbanken übernehmen Risiken, die die Hausbanken von Gründerinnen und Gründern nicht alleine schultern wollen. Auch hier gibt es attraktive öffentliche Angebote.
Nicht wenige Gründerinnen und Gründer sehen sich mit dieser Situation konfrontiert: Sie wollen eine Erfolg versprechende Geschäftsidee verwirklichen, doch die Hausbank stellt das Signal auf Rot – zu wenig Sicherheiten.
Ein weiteres Puzzle-Teil bei der Gründungsfinanzierung können Landesbürgschaften oder Bürgschaften sein, die die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen vergibt. Sie bietet freiberuflich arbeitenden Menschen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Ausfallbürgschaften bis zu 80 Prozent, aber maximal jedoch bis 2,5 Millionen Euro.
Oberhalb dieser Summe bürgt das Land Nordrhein-Westfalen direkt mit Landesbürgschaften, die ebenfalls bis zu 80 Prozent des Ausfallrisikos abdecken. Den Antrag kannst du über deine Hausbank stellen. Bürgschaften bis 200.000 Euro können auch direkt bei der Bürgschaftsbank NRW beantragt werden.
Bei Darlehen, die einen Gesamtbetrag von 1.562.500,00 Euro überschreiten, können Landesbürgschaften gewährt werden. Anträge für Landesbürgschaften sind über die kreditgewährende Bank bei PricewaterhouseCoopers (PwC) zu stellen. Richtlinien und Antragsunterlagen findest Du online – Suchwort: „Landesbürgschaften Nordrhein-Westfalen“.
Du bist unsicher, welche Finanzierungsform am besten zu dir und deinem Unternehmen passt? Lass dich von einem STARTERCENTER NRW in deiner Nähe dazu beraten.