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Nahaufnahme von der Hand einer Frau, die eine andere Hand schüttelt.

Förderprogramme

Beim Start Deines Unternehmens kannst Du Dir neben fachmännischer Beratung auch finanzielle Unterstützung holen. Es gibt zahlreiche Förderprogramme, von denen wir Dir im Folgenden einige vorstellen.

Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen Zuschüssen, Förderdarlehen und Bürgschaften. Außerdem gibt es auch Programme für bestimmte Zielgruppen (z. B. Gründer aus der Arbeitslosigkeit, Handwerksmeister).

Öffentliche Förderprogramme musst Du bei Deiner Hausbank beantragen. Hierfür gilt dasselbe wie für Deinen privaten Gründungskredit: Dein Unternehmenskonzept und Deine Gründerpersönlichkeit müssen den Bankberater überzeugen! Nur wenn sich Deine Hausbank grundsätzlich für die Finanzierung des Vorhabens entschieden hat, leitet sie den Förderantrag an die Förderbank weiter.

Die STARTERCENTER NRW helfen Dir gerne dabei, die richtige Förderung zu finden und Dich auf das Gespräch mit Deiner Bank oder Sparkasse vorzubereiten.

Tipp: Fördermittel rechtzeitig beantragen!

Es gilt der Grundsatz: Erst Förderung beantragen, dann starten. Nach Beginn des Vorhabens wird in der Regel keine Förderung mehr zugesagt. Auch für finanzielle Verpflichtungen, die schon vorher eingegangen wurden – wie Miet-, Kauf-, Liefer- oder Bauanträge – können als Vorhabensbeginn gewertet werden.

Zuschüsse zu Gründung und Beratung

Zuschüsse sind öffentliche Zuwendungen, die Du in der Regel nicht zurückzahlen musst. Auch die Kosten einer freiberuflichen Gründungsberatung werden bezuschusst.

Gründungszuschuss/Einstiegsgeld

Arbeitslose Gründerinnen und Gründer können zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes in der Gründungsphase eine Unterstützung erhalten. Für Gründungsvorhaben aus dem ALG I-Bezug ist dies der Gründungszuschuss, für Gründungen aus der Langzeitarbeitslosigkeit das Einstiegsgeld, das ergänzend zum ALG II gezahlt werden kann. Bei der Beantragung muss eine fachkundige Stelle (z. B. IHK, HWK, kommunale Einrichtungen der Wirtschaftsförderung, Kreditinstitute, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater) das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Gründungszuschuss und Einstiegsgeld sind keine Pflicht-, sondern Ermessensleistungen. Das heißt, es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, sondern sie werden im Rahmen einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Gründungsinteressierten und dem zuständigen persönlichen Ansprechpartner der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters getroffen.

Detaillierte Informationen zur Gründung aus der Arbeitslosigkeit und den Fördermöglichkeiten erhältst Du bei den örtlichen Arbeitsagenturen.

Beratungsprogramm Wirtschaft 

Mit dem Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) bezuschusst das Land Nordrhein-Westfalen Gründungsberatungen durch freie Unternehmensberater. Alle nötigen Informationen sowie die Möglichkeit der Antragstellung erhältst Du bei den zugelassenen regionalen Anlaufstellen (STARTERCENTER NRW, Kammern und Wirtschaftsförderungseinrichtungen).

Weiterführende Informationen zum Beratungsprogramm Wirtschaft findest Du in unserem Downloadbereich.

Weitere Informationen für Gründungsinteressierte findest Du auf der Seite der IHK, sowie der LGH.

 

Förderung unternehmerischen Know-hows

Über das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" können sich Jungunternehmen in der Start- und Festigungsphase, also in den ersten zwei Jahren nach der Gründung, Beratungskosten bezuschussen lassen. Weitere Informationen, z. B. zur Antragstellung, gibt es bei den zugelassenen Regionalpartnern (STARTERCENTER NRW, Kammern und Wirtschaftsförderungseinrichtungen) oder online unter www.bafa.de

Meistergründungsprämie NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die sich erstmalig selbstständig machen und dabei Arbeitsplätze schaffen, mit einem einmaligen Zuschuss von 7.500 Euro. Die Prämie kann zusätzlich zu anderen Förderungen gewährt werden. Der Antrag muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der zuständigen Handwerkskammer gestellt werden. Weitere Informationen: Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks: www.lgh.nrw

Zitat Lutz Heinemann und Guido Röcken, Kletterlehrer und Besitzer eines Hochseilklettergartens
Lutz Heinemann und Guido Röcken

Wir hatten beide keine Ahnung von Betriebswirtschaft. Zahlen waren für uns mehr oder weniger „böhmische Dörfer“. Deshalb mussten wir uns das betriebswirtschaftliche Rüstzeug in Seminaren aneignen. Wir haben aber auch gemerkt, dass man in der Existenzgründungsphase mit seinen Aufgaben wächst. Bei der Umsetzung der ersten Projekte haben uns die Förderprogramme der NRW.BANK sehr geholfen.

- Lutz Heinemann und Guido Röcken, Kletterlehrer und Besitzer eines Hochseilklettergartens

Öffentliche Förderdarlehen

Bei einer überzeugenden und tragfähigen Geschäftsidee können öffentliche Förderdarlehen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union helfen. Sie geben Dir eine finanzielle Starthilfe, denn sie bieten meist besonders günstige Konditionen hinsichtlich Zinssatz, Haftung, Laufzeit und Tilgung und stärken zudem die Sicherheiten oder das wirtschaftliche Eigenkapital.

Förderdarlehen der NRW.BANK

Die NRW.BANK ist die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie ist die erste Adresse für Gründerinnen und Gründer sowie für bestehende kleine und mittlere Unternehmen, wenn es um öffentliche Förderprogramme geht. Neben der Vergabe von Darlehen bietet sie vielfältige Finanzierungshilfen für Existenzgründungen und Unternehmenssicherung – zum Beispiel durch Haftungsfreistellungen, Nachrangdarlehen, Beteiligungskapital und Investitionszuschüsse. Häufig genutzt werden der NRW.BANK.Gründungskredit und der NRW.BANK.Universalkredit. Wir empfehlen Dir vor Antragstellung eine kostenlose Erstberatung bei Deinem STARTERCENTER NRW. Weitere Informationen: www.nrwbank.de

Tipp: Förderprogramme der NRW.BANK

Durchsuche die Förderdatenbank oder lass' Dich telefonisch beraten. Im Bereich Fördernehmer kannst Du Deine Suche auf Existenzgründer/- innen eingrenzen.

Förderdarlehen der KfW Bankengruppe

Die Förderprogramme des Bundes werden durch die KfW Bankengruppe angeboten. Die wichtigsten Programme für Gründerinnen und Gründer sind der ERP-Gründerkredit – StartGeld und der ERP-Gründerkredit – Universell. Weitere Informationen: www.kfw.de oder telefonisch unter 0800 5399001.

Mikrodarlehen

Gerade Gründer mit kleinem Kreditbedarf haben oft Probleme mit einer Finanzierung über die Hausbank. Um ihnen den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern, bietet die NRW.BANK in Kooperation mit den STARTERCENTERN NRW das sogenannte Mikrodarlehen an. Die Bundesregierung bietet den Mikrofinanzfonds Deutschland an.

Bürgschaften

Nicht wenige Gründerinnen und Gründer sehen sich mit dieser Situation konfrontiert: Sie wollen eine Erfolg versprechende Geschäftsidee verwirklichen, doch die Hausbank stellt das Signal auf Rot – zu wenig Sicherheiten. Aus der Traum? Keineswegs! Denn Bürgschaften können fehlende Sicherheiten ersetzen. Bürgschaftsbanken übernehmen damit ein Risiko, das die Hausbanken nicht alleine schultern wollen. Voraussetzungen der Gründerin oder des Gründers für die Beantragung einer Bürgschaft sind geordnete finanzielle Verhältnisse, kaufmännische und fachliche Qualifikation und (voraussichtlich) ausreichende Erträge.

Bürgschaftsbank NRW

Ein weiteres Puzzle-Teil bei der Gründungsfinanzierung können Landesbürgschaften oder Bürgschaften sein, die die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen vergibt. Sie bietet freiberuflich arbeitenden Menschen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Ausfallbürgschaften bis zu 80 Prozent, aber maximal jedoch bis 2,5 Millionen Euro. Oberhalb dieser Summe bürgt das Land Nordrhein-Westfalen direkt mit Landesbürgschaften, die ebenfalls bis zu 80 Prozent des Ausfallrisikos abdecken. Die Anträge stellen Sie jeweils über Ihre Hausbank. Bürgschaften bis 200.000 Euro können auch direkt bei der Bürgschaftsbank NRW beantragt werden. Weitere Informationen unter www.bb-nrw.de

Landesbürgschaften

Bei Darlehen, die einen Gesamtbetrag von 1.562.500,00 Euro überschreiten, können Landesbürgschaften gewährt werden. Anträge für Landesbürgschaften sind über die kreditgewährende Bank bei PricewaterhouseCoopers (PwC) zu stellen. Richtlinien und Antragsunterlagen findest Du unter www.pwc.de – Suchwort: “Landesbürgschaften Nordrhein-Westfalen”.