Zuschüsse sind öffentliche Zuwendungen, die du in der Regel nicht zurückzahlen musst. Auch die Kosten einer freiberuflichen Gründungsberatung werden bezuschusst.
Arbeitslose Gründerinnen und Gründer können zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes in der Gründungsphase eine Unterstützung erhalten. Für Menschen, die Arbeitslosengeld I beziehen und gründen wollen, ist dies der Gründungszuschuss. Wer aus der Langzeitarbeitslosigkeit heraus gründen will, für den kommt das Einstiegsgeld infrage, das ergänzend zum Arbeitslosengeld II gezahlt werden kann.
Bei der Beantragung muss eine fachkundige Stelle (zum Beispiel IHK, HWK, kommunale Einrichtungen der Wirtschaftsförderung, Kreditinstitute, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater) das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Gründungszuschuss und Einstiegsgeld sind keine Pflicht-, sondern Ermessensleistungen. Das heißt, es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, sondern sie werden im Rahmen einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Gründungsinteressierten und dem zuständigen persönlichen Ansprechpartner der Agentur für Arbeit beziehungsweise des Jobcenters getroffen.
Detaillierte Informationen zur Gründung aus der Arbeitslosigkeit und den Fördermöglichkeiten erhältst du bei den örtlichen Arbeitsagenturen.
Mit dem Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) bezuschusst das Land Nordrhein-Westfalen Gründungsberatungen durch freie Unternehmensberater. Alle nötigen Informationen sowie die Möglichkeit der Antragstellung erhältst du bei den zugelassenen regionalen Anlaufstellen (STARTERCENTER NRW, Kammern und Wirtschaftsförderungseinrichtungen).
Weiterführende Informationen zum Beratungsprogramm Wirtschaft findest Du in unserem Downloadbereich.
Weitere Informationen für Gründungsinteressierte findest Du auf der Seite der IHK sowie der LGH.
Über das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ können sich Jungunternehmen in der Start- und Festigungsphase, also in den ersten zwei Jahren nach der Gründung, Beratungskosten bezuschussen lassen. Weitere Informationen, zum Beispiel zur Antragstellung, gibt es bei den zugelassenen Regionalpartnern (STARTERCENTER NRW, Kammern und Wirtschaftsförderungseinrichtungen) oder online.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die sich erstmalig selbstständig machen und dabei Arbeitsplätze schaffen, mit Zuschüssen bis zu 16.000 Euro. Neben einer Grundförderung bis zu max. 11.500 Euro kann für die Übernahme eines bestehenden Betriebes zusätzlich ein Bonus von 2.000 Euro gewährt werden. Darüber hinaus erhalten Handwerksmeisterinnen einen Bonus von 2.500 Euro bei einer Gründung in Handwerksberufen, in denen Frauen noch stark unterrepräsentiert sind. Die Prämie kann zusätzlich zu anderen Förderungen gewährt werden. Der Antrag muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der zuständigen Handwerkskammer gestellt werden. Weitere Informationen findest du bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH).
Mit dem „Go-to-Market Gutschein“ unterstützen die EU und die Landesregierung Nordrhein-Westfalens junge Start-ups bei der Entwicklung von Prototypen für digitale Produkte. Dafür gibt es Zuschüsse von bis zu 35.000 Euro.
Ein guter Prototyp ist entscheidend für den erfolgreichen Markteintritt. Da junge Gründungsteams aber oft nicht alle notwendigen Fähigkeiten für die Prototypenentwicklung haben, müssen sie frühzeitig externe Fachleute hinzuziehen. Diese Experten werden durch die Förderung mitfinanziert.
Auf einen Blick
Wer:
Kleinstunternehmen, Start-ups und Existenzgründerinnen und -gründer mit Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen
Was:
Entwicklung einer innovativen Idee hin zu einem Prototyp eines digitalen Produkts
Wie:
einstufiges Antragsverfahren
Weitere Informationen zum Go-To-Market Gutschein und zur Antragsstellung, sowie Termine und Fristen findest Du online.
Das Gründungsstipendium.NRW des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) eröffnet dir die Chance, dich ganz auf dein Gründungsvorhaben zu konzentrieren und mit deiner innovativen Geschäftsidee in die Gründungsszene deiner Region einzusteigen: Bis zu drei Gründerinnen oder Gründer erhalten 1.200 Euro monatlich pro Person für ein Jahr und ein Coaching.
Besondere Unterstützung gibt es für alle, die während des Stipendiums Eltern werden.
Mit einem zusätzlichen Baustein des Gründungsstipendiums, dem Gründungsstipendium.NRW Diversität+, haben geschlechterdiverse Gründungsteams die Möglichkeit auf einen Zuschuss von einmalig bis zu 3.600 Euro pro Person. Alle Stipendiatinnen und Stipendiaten von geschlechterdiversen Gründungsteams, die das Unternehmen während des Stipendiums neu gründen, können zukünftig 1.500 Euro statt 1.200 Euro pro Monat erhalten – ausgezahlt in Form einer Einmalzahlung.
„Wir hatten beide keine Ahnung von Betriebswirtschaft. Zahlen waren für uns mehr oder weniger „böhmische Dörfer“. Deshalb mussten wir uns das betriebswirtschaftliche Rüstzeug in Seminaren aneignen. Wir haben aber auch gemerkt, dass man in der Existenzgründungsphase mit seinen Aufgaben wächst. Bei der Umsetzung der ersten Projekte haben uns die Förderprogramme der NRW.BANK sehr geholfen.“
- Lutz Heinemann und Guido Röcken, Kletterlehrer und Besitzer eines Hochseilklettergartens
Du bist unsicher, welche Finanzierungsform am besten zu dir und deinem Unternehmen passt? Lass dich von einem STARTERCENTER NRW in deiner Nähe dazu beraten.