Kopfzeile
Kontaktinformationen
Nahaufnahme von Händen, die ein Tablet oder Unterlagen halten oder auf einen Laptop zeigen.

Glossar

Auf Deinem Weg in die Selbstständigkeit werden Dir viele Fachbegriffe rund um Existenzgründung und Unternehmensführung begegnen. Hier findest Du Definitionen der gängigsten Begriffe und weitere Informationen.

Glossar-Einträge nach Anfangsbuchstabe filtern

Absatz bezeichnet allgemein sämtliche den Verkauf eines Produkts/einer Dienstleistung betreffende Tätigkeiten sowie dessen Menge. Der Begriff Absatz kann allerdings unterschiedlich verwendet werden. Er beschreibt  

  • die Menge der in einem bestimmten Zeitraum verkauften Güter eines Unternehmens,
  • die Menge dieser Güter mal ihren Preisen (sprich den Umsatz) sowie
  • die sich aus Beschaffung, Produktion und Absatz zusammensetzende Schlussphase des Leistungserstellungsprozesses.

Die Absatzplanung umfasst als Element der Planungsprozesse eines Wirtschaftsunternehmens zum einen die Prognose der Produktnachfrage, zum anderen schließt sie das Erstellen eines Absatzplans als Element des Marketingplans ein. Dabei werden sämtliche Faktoren berücksichtigt, die Einfluss auf den Bedarf haben können.

Die Akquise ist ein Element der Vertriebssystematik in Abhängigkeit von der Vertriebsstrategie. Sie bezeichnet die Maßnahmen, die ein Unternehmen ergreift, um neue Kundinnen/Kunden und Aufträge zu gewinnen. Dazu zählen  

  • E-Mail- und Newsletter-Werbung,
  • persönliche oder telefonische Verkaufsgespräche,
  • Suchmaschinenmarketing (SEM),
  • Anzeigenwerbung und
  • Präsenz auf Messen.

Eine Aktiengesellschaft (kurz AG) ist eine durch das Aktienrecht geregelte Handelsgesellschaft. Sie gilt als juristische Person des Privatrechts. Es herrscht eine Trennung zwischen Geschäftsführung (Vorstand) und Mittelbereitstellung (Aktionäre).

Das Grundkapital der AG ist in Aktien zerlegt und wird von den in Höhe ihrer Einlagen am Unternehmen beteiligten Gesellschafterinnen und Gesellschaftern aufgebracht. Laut § 1 AktG haftet die AG für Verbindlichkeiten den Gläubigern gegenüber nur mit dem Gesellschaftsvermögen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen der Standardisierung von Verträgen und betreffen zumeist Zahlung, Reklamation sowie Gewährleistung.

Bei AGB handelt es sich um Vertragsbedingungen, die nicht individuell verhandelt, sondern vorformuliert und allgemeingültig sind. Da sie in der Regel von einer Vertragspartei gestellt werden, bedürfen sie der intensiven Prüfung durch die anderen involvierten Parteien.

Selbstständige können sich freiwillig auf Antrag weiter in der Arbeitslosenversicherung versichern lassen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sollte das Gründungsvorhaben scheitern, kann bedingt Arbeitslosengeld bezogen werden – Arbeitslose haben allerdings auch die üblichen Verpflichtungen gegenüber der Agentur für Arbeit.

Bei der Ausfallbürgschaft handelt es sich um eine Sonderform der Bürgschaft. Fehlen einem Unternehmen finanzielle Sicherheiten, kann es eine Ausfallbürgschaft bei einer Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes beantragen. Diese bürgt gegenüber Banken und Sparkassen dafür, dass sie im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Kreditnehmerin/des Kreditnehmers deren/dessen Pflicht übernimmt.

Der Bürge haftet lediglich, soweit der Gläubiger mit seiner Forderung ausfällt. Hierfür ist keine Erhebung der Einrede der Vorausklage durch den Ausfallbürgen vonnöten. Der Gläubiger muss belegen, dass die versuchte Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner erfolglos verlief.

Bei einer Ausgründung lösen sich eine Abteilung oder auch einzelne Angestellte aus einem als Einzelfirma, Personen- oder Kapitalgesellschaft bestehenden Unternehmen und gründen eine neue Gesellschaft. Eine solche Betriebsspaltung kann z. B. Kosten einsparen, steuerliche Vorteile bringen, die Effizienz steigern oder auch Innovationen voranbringen.

Wenn Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler aus der Hochschule heraus ein Unternehmen gründen, um ihre Forschungsergebnisse als Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, spricht man von einer Hochschul-Ausgründung.

Laut § 1 1a UStG unterliegen Ausgründungen nicht dem Umsatzsteuergesetz, da sie umsatzsteuerrechtlich als Geschäftsveräußerung im Ganzen behandelt werden.

Bei einer Kreditvergabe verlangt die Hausbank Sicherheiten, weil sie für die Rückzahlung der Kredite und der angefallenen Zinsen einsteht. Bank und Kreditnehmerin bzw. Kreditnehmer verhandeln Form und Umfang der banküblichen Besicherung.

Als Sicherheiten eignen sich Festgelder, Sparguthaben und Sparbriefe, Grundstücke, Immobilien – und zwar in voller Höhe ihrer Werte. Festverzinsliche Wertpapiere und Aktien werden dagegen nur mit einem bestimmten Prozentsatz ihres Kurswertes angesetzt. Weitere Sicherheiten sind z. B. Maschinen, Bausparverträge und Bürgschaften.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert die Existenz von Gründerinnen und Gründern für den Fall ab, dass sie durch Krankheit oder einen Unfall ihrer Tätigkeit nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr nachgehen können. In der Ausgestaltung der Versicherungsvereinbarung bestehen zahlreiche Möglichkeiten, eine Beratung ist daher empfehlenswert.

Investorinnen und Investoren (Business Angels, Beteiligungsgesellschaften, Venture-Capital-Gesellschaften) beteiligen sich mit Beteiligungskapital (auch: Venture Capital oder Risikokapital) durch den Kauf von Anteilen an einem Unternehmen. Weiterhin unterstützen sie teilweise die Unternehmensführung mit ihrem unternehmerischen Wissen.

Das Ziel der Investorinnen und Investoren ist dabei einerseits, den Wert des Unternehmens zu steigern und andererseits, an dessen Erfolg beteiligt zu werden, wenn die Anteile zu einem späteren Zeitpunkt gewinnbringend verkauft werden.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist unabdingbar, um sich vor möglichen Schadenersatzansprüchen Dritter (etwa Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, Kundinnen/Kunden, Lieferantinnen/Lieferanten oder Besucherinnen/Besucher) zu schützen, wenn durch das Unternehmen Schäden verursacht wurden. Sie sichert gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung schützt in Phasen, in denen das Unternehmen keine Erträge erwirtschaftet, damit laufende Kosten (Miete, Gehälter etc.) weiter gedeckt sind.

Die Bilanz zeigt in einer Gegenüberstellung Vermögen und Kapital des Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt (Bilanzstichtag). Dabei zeigt das Vermögen (Aktiva), wofür die finanziellen Mittel konkret verwendet wurden, während das Kapital (Passiva) die Verbindlichkeiten, sprich Ansprüche von Gläubigern und Unternehmern an das Vermögen, zusammenfasst. Beide stellen dabei dieselbe Wertgesamtheit dar.

Die Form der Bilanz ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei doppelter Buchführung bildet sie zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) die Jahreserfolgsrechnung.

Der Break-Even-Point (auch Deckungspunkt, Gewinnpunkt, Gewinnschwelle, Kostenschwelle, Nutzschwelle oder „Toter Punkt”) bezeichnet den Zeitpunkt, an dem der Umsatz eines Unternehmens erstmals dessen Kosten deckt und ab dem Gewinn erwirtschaftet werden kann.

Die Break-Even-Analyse als Planungs- und Kontroll-Instrument ermittelt den Break-Even-Point. Ihr Ergebnis hilft Unternehmen, finanzielle Entscheidungen zu treffen.

Möchte eine Gründerin bzw. ein Gründer (Hauptschuldner) einen Kredit aufnehmen, hat jedoch nicht genügend finanzielle Sicherheiten, kann eine andere Person (Bürge) mit einer Bürgschaft aushelfen. Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger (Kreditgeber), also z. B. der Hausbank, zur Rückzahlung des Darlehens. Man spricht in diesem Fall von einem "einseitig verpflichtenden Vertrag". Die Vereinbarung über die Bürgschaft muss schriftlich festgehalten werden.

Auch Bund und Länder können Bürgschaften vergeben, etwa im Rahmen von Förderprogrammen für den Mittelstand oder zur Unterstützung des Exportgeschäfts (sog. Hermes-Bürgschaften).

Als Business Angels werden vermögende Privatpersonen, etwa erfolgreiche Geschäftsleute, Managerinnen/Manager oder Wirtschaftsexpertinnen/-experten, bezeichnet, die ihr eigenes Kapital sowie ihre Zeit, unternehmerische Erfahrung und Kontakte in junge, vielversprechende Projekte und Firmen investieren. Ziel ist, von einer positiven Geschäftsentwicklung zu profitieren. Nach Ablauf einer vereinbarten Frist von einigen Jahren verlassen Business Angels in der Regel das Unternehmen wieder.

Controlling (von engl. "to control" - steuern, prüfen, überwachen) bezeichnet einen Teilbereich des betrieblichen Führungssystems. Mithilfe von Daten aus dem Rechnungswesen, Marketing und anderen Quellen erfüllt es die Aufgabe der Planung, Steuerung und Kontrolle aller Unternehmensbereiche. Auch die Unternehmensziele werden auf dieser Basis festgelegt. Controlling ist dementsprechend nicht nur für Großkonzerne unerlässlich, sondern auch für Kleinunternehmen.

Beim klassischen Crowdfunding als Form der Finanzierung ("funding") wird Kapital von einer Menge ("crowd") zumeist im Internet gesammelt, um damit Projekte, Produkte oder Geschäftsideen zu finanzieren. Im Deutschen spricht man auch von Schwarm- oder Gruppenfinanzierung. Auf Crowdfunding-Plattformen bzw. privaten oder professionellen Websites können Gründerinnen/Gründer zum Spenden aufrufen, indem Sie ihr Vorhaben darstellen und die benötigte Geldsumme nennen. Außerdem beschreiben sie, welche Gegenleistung – teils in ideeller, nicht-monetärer Form – die spendenden Nutzerinnen/Nutzer erwarten können. Crowdfunding-Plattformen bieten eine sichere und seriöse Abwicklung der Transaktionen und behalten für diese Leistung eine Provision ein.

Ein Darlehen (ugs. Kredit) ist ein schuldrechtlicher Vertrag: Eine Kreditgeberin bzw. ein Kreditgeber leiht einer Kreditnehmerin bzw. einem Kreditnehmer Geld oder vertretbare Sachen (Sachdarlehen), die diese/dieser bei vereinbarter Fälligkeit inklusive einer Gebühr zurückzahlen muss.

Während im allgemeinen Sprachgebrauch „Darlehen“ und „Kredit“ synonym gebraucht werden, definiert das Kreditgewerbe „Darlehen“ als in einer Summe ausgezahlte mittel- und langfristige Kredite. Für diese einigen sich Kreditgeberin/Kreditgeber und -nehmerin/-nehmer auf eine regelmäßige Tilgung.

Eigenkapital sind die Mittel, die von den Eigentümerinnen und Eigentümern zur Finanzierung in das Unternehmen eingebracht oder als erzielter Gewinn darin belassen wurden (Gegensatz: Fremdkapital). Neben Bargeld und Sparguthaben können dies auch Sacheinlagen, also Gegenstände, sein. Bei der Stärkung der Eigenkapitalbasis, etwa um die Voraussetzung für die Aufnahme von Fremdkapital zu schaffen, können zum Beispiel Familie, Bekannte oder weitere Geschäftspartnerinnen bzw. Geschäftspartner unterstützen.

In der Bilanz ergibt sich das sogenannte „buchmäßige Eigenkapital“ aus dem Vermögen abzüglich der Verbindlichkeiten.

Eine eingetragene Genossenschaft (kurz: eG oder e. G.) ist eine juristische Person, die der gemeinschaftlichen, solidarischen Förderung aller Mitglieder der Genossenschaft dient, beispielsweise durch

  • Fortbildungsmaßnahmen
  • gemeinsame Auftragsakquisition
  • gemeinsame Auftragsabwicklung
  • gemeinsamen Einkauf
  • Sicherung von Qualitätsstandards
  • Werbung
  • etc.

Es handelt sich bei der eG sowohl um eine Rechtsform für Gründungsteams als auch um ein Kooperationsmodell für mittelständische Unternehmen. Ihr Ziel ist es, über den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb sowohl den Erwerb als auch die sozialen Belange ihrer Mitglieder zu fördern. Die Mitgliederzahl ist offen.

Um rechtsfähig zu sein, benötigt eine eG eine Satzungsunterzeichnung durch zumindest drei Mitglieder sowie einen Eintrag im Genossenschaftsregister. Ohne die Eintragung gilt sie lediglich als „Vorgenossenschaft“.

Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen natürlicher Personen (Einzelpersonen, Mitunternehmerinnen/ Mitunternehmer von Personengesellschaften) erhoben, wobei deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt wird. Das Einkommensteuergesetz unterscheidet sieben Einkunftsarten, z. B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, aus deren Summe sich das Einkommen (Gewinn und Verlust) zusammensetzt.

Es handelt sich bei der Einkommenssteuer um eine Gemeinschaftssteuer, da sie Bund und Ländern gemeinsam zusteht. Der für die Gemeinden bestimmte Anteil wird durch das Bundesgesetz, Art. 106 V GG, festgelegt. Das übrige Aufkommen wird gleichmäßig zwischen Bund und Ländern aufgeteilt.

Die Einnahmen-Überschussrechnung (kurz EÜR) ist eine vereinfachte, gesetzlich vorgegebene Jahreserfolgsrechnung. Sie kommt zur Anwendung bei Steuerpflichtigen, die weder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen noch freiwillig Buch führen und Abschlüsse machen. Beispiele hierfür sind

  • Kleingewerbetreibende
  • Freiberuflerinnen/Freiberufler
  • teilweise Land- und Forstwirtinnen/-wirte

Bei der EÜR stellen sie ihre betrieblichen Ausgaben und Einnahmen einander gegenüber, um so Gewinn bzw. Verlust zu ermitteln. Bei Einnahmen unterhalb von 17.500 Euro kann die EÜR in Form einer schlichten Gewinnermittlung der Steuererklärung angehangen werden, ansonsten ist seit 2005 das Ausfüllen und Einreichen des amtlichen Vordrucks verpflichtend.

Unternehmen, die von einer einzelnen natürlichen Person gegründet werden, die somit alleinige Inhaberin bzw. alleiniger Inhaber des Handelsgewerbes ist, sind als Einzelunternehmen definiert. Dabei ist unerheblich, ob größere finanzielle Reserven vorhanden sind oder Angestellte beschäftigt werden sollen. Die Unternehmensinhaberin bzw. der Unternehmensinhaber trägt das volle Risiko und haftet mit ihrem/seinem Privatvermögen. Weiterhin ist sie/er zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet, wenn sie/er als Kauffrau bzw. Kaufmann entsprechend dem Handelsgesetzbuch gilt.

Beim Factoring handelt es sich um ein Finanzierungsgeschäft, bei dem ein Unternehmen ausstehende Geldforderungen aus Waren- und Dienstleistungen gegenüber gewerblichen Kundeninnen und Kunden an eine Factoringgesellschaft (sog.Factor“), ein spezialisiertes Finanzierungsinstitut, veräußert. Bei Forderungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern ist dies nicht üblich.

Ziel ist, dass der Factor die Verwaltungsvorgänge, wie Fakturierung, Mahnwesen und Inkasso, übernimmt und das Geld bei der Schuldnerin bzw. beim Schuldner eintreibt. Somit tritt die Forderungsverkäuferin bzw. der Forderungsverkäufer auch das Ausfallrisiko einschließlich dessen Überwachung ab.

Festgehalten wird das Finanzierungsgeschäft in Form eines Factoringvertrags, der entweder sämtliche oder nur Forderungen an bestimmte Abnehmergruppen enthält. Die Laufzeit beträgt mindestens zwei Jahre.

Der Finanzierungsplan dient der Übersicht über die Finanzierung der Gründung bzw. betrieblicher Investitionen. Darin wird festgehalten, welche Anschaffungskosten (inklusive Neben- und Finanzierungskosten) den Finanzierungsquellen (Fremd- und Eigenkapital) gegenüberstehen.

Unternehmen sowie öffentliche und private Haushalte, die einen größeren Kredit oder Fördermittel in Anspruch nehmen möchten, müssen potenziellen Kreditgeberinnen/Kreditgebern und Förderbanken einen Finanzierungsplan gemeinsam mit dem Kreditantrag vorlegen. Auf Basis dessen beurteilt die Kreditorin bzw. der Kreditor, ob Finanzierungsrisiken bestehen.

Beim Franchising erwirbt die Franchise-Nehmerin bzw. der Franchise-Nehmer (Händler) von der Franchise-Geberin bzw. dem Franchise-Geber (Hersteller) käuflich das Recht, deren/dessen bewährtes Marketingkonzept unter Einsatz von Eigenkapital an einem anderen Standort umzusetzen. Die Händlerin/der Händler verkauft die Waren oder Dienstleistungen der Herstellerin/des Herstellers und kann im Gegenzug von deren/dessen geschäftlicher Erfahrung und Image (durch Austausch, Weiterbildung, Werbung) profitieren.

Die Rechte und Pflichten beider Parteien sind vertraglich festgelegt. Dazu zählen u. a. die Einhaltung vorgegebener Preisniveaus, Abnahme von Mindestmengen oder Beschränkungen des Sortiments. Gängig sind Franchise-Systeme unter anderem bei Fast-Food-Unternehmen, Getränkevertrieben, Automobilhändlern, Baumärkten und Tankstellen.

Als freie Berufe gelten selbstständig ausgeübte Tätigkeiten aus folgenden Bereichen:

  • wissenschaftlich
  • künstlerisch
  • schriftstellerisch
  • unterrichtend
  • erzieherisch

Eine freiberufliche Tätigkeit unterliegt weder der Gewerbeordnung noch der Gewerbesteuer, da sie nach deutschem Recht nicht als Gewerbe zählt. Die Freiberuflichkeit besteht auch dann fort, wenn eine Freiberuflerin bzw. ein Freiberufler mit Fachkräften arbeitet, außer sie/er beschränkt sich auf Organisation und Leitung, so dass die erzielten Arbeitsergebnisse nicht mehr als ihre/seine eigenen betrachtet werden können. In diesem Fall gilt die Tätigkeit nicht länger als freiberuflich, sondern als gewerblich.

Da Freiberuflerinnen/Freiberufler kein Gewerbe betreiben und somit nicht als Kaufleute gelten, sind sie von der Gewerbesteuerpflicht befreit. Der Umsatzsteuer hingegen unterliegen sie, auch wenn manche Leistungen (z. B. bei Ärzten) gemäß § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei sind.

Fremdkapital – im Gegensatz zu Eigenkapital – sind die Mittel, die eine Gründerin bzw. ein Gründer aus anderen Quellen zur Finanzierung in das Unternehmen einbringt, z. B. Bank- oder Lieferantenkredite, Darlehen und öffentliche Finanzierungsmittel. Dabei handelt es sich also um Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen), die das Unternehmen, ggf. inklusive Zinsen, an die jeweilige Gläubigerin/den jeweiligen Gläubiger zurückzahlen muss.

Als Geschäftsführerin/Geschäftsführer wird diejenige natürliche Person bezeichnet, die z. B. in einer UG oder GmbH – also in einem Personenzusammenschluss – die Geschäfte leitet. Sie/er wird von der Gesellschafterversammlung oder im Gesellschaftsvertrag als gesetzliche Vertreterin bzw. gesetzlicher Vertreter bestellt, muss aber selbst nicht gleichzeitig Gesellschafterin/Gesellschafter sein.

Einzelunternehmerinnen bzw. Einzelunternehmer sollten die Bezeichnung „Geschäftsführerin/Geschäftsführer“ meiden, da ihnen im schlimmsten Fall „Irreführung von Kunden und Geschäftspartnern“ bzw. Täuschung unterstellt werden kann. Um dies zu vermeiden, kann alternativ bspw. der Begriff „Inhaberin/Inhaber“ verwendet werden.

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz: GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) ist die ursprüngliche und einfachste Form der Personengesellschaft. Dabei handelt es sich nicht um eine juristische Person. Eine GbR entsteht automatisch durch den Zusammenschluss mit einer/einem oder mehreren Partnerinnen/Partnern.

Sofern nicht anders verabredet, steht das Gesellschaftsvermögen allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern gleichermaßen zu, ebenso können sie mit ihrem (privaten) Vermögen haftbar gemacht werden.

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (kurz: GmbH & Co. KG) stellt eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG) dar. Sie unterscheidet sich dadurch, dass es sich bei der/dem persönlich, unbegrenzt haftenden Gesellschafterin/Gesellschafter, auch Komplementärin/Komplementär genannt, um keine natürliche Person handelt, sondern um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Dadurch werden Haftungsrisiken für die hinter der Gesellschaft stehenden Personen begrenzt.

Nach deutschem Recht handelt es sich bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz: GmbH) um eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts. Sie zählt zu den Kapitalgesellschaften. Eine GmbH wird durch notarielle Beglaubigung eines Gesellschaftsvertrags errichtet und entsteht durch die Eintragung ins Handelsregister.

Die GmbH haftet gegenüber Gesellschaftspartnerinnen und -partnern nur bis zur Höhe des Gesellschaftsvermögens, wobei die GmbH-Geschäftsführerin/der GmbH-Geschäftsführer bei einer Pflichtverletzung auch mit ihrem/seinem persönlichen Vermögen haftbar gemacht werden kann.

Für die Gründung einer GmbH bedarf es eines Stammkapitals von 25.000 Euro, von denen jede Gesellschafterin bzw. jeder Gesellschafter mindestens 1 Euro als Stammeinlage einbringen muss.

Ein Gewerbe betreibt, wer eine wirtschaftliche Tätigkeit selbstständig verrichtet. Das bedeutet, dass im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und Verantwortung sowie mit der Absicht, der Tätigkeit dauerhaft nachzugehen, gehandelt wird. Das gesamte Unternehmen, nicht etwa nur einzelne Gesellschafterinnen/Gesellschafter, muss zudem auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein.

Nicht als gewerbetreibend zählen freiberuflich Tätige sowie Selbstständige, die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.

Die Gewerbesteuer ist eine sog. Realsteuer, die auf den Ertrag jedes Gewerbebetriebs im Inland erhoben wird. Sie ist vierteljährlich fällig und beträgt mindestens 7% des Gewerbeertrags, wobei die hebeberechtigte Gemeinde selbst den Steuersatz festlegen kann. Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt, indem der ermittelte Gewinn bzw. Verlust durch Hinzurechnungen und Kürzungen korrigiert wird. Bei Betrieben mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden wird die Gewerbesteuer anteilig verteilt.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) handelt es sich um eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge, mit der der Gewinn bzw. Verlust des Unternehmens in einem bestimmten Zeitraum ermittelt wird. Zusammen mit der Bilanz bildet die GuV die Jahreserfolgsrechnung für Unternehmen mit doppelter Buchführung.

Die GuV muss klar gegliedert sein, der Vergleichbarkeit halber einer festgelegten Form folgen und daher jährlich in derselben Form erstellt werden. Je nach Unternehmensart ist Konto- oder Staffelform möglich; für Kapitalgesellschaften ist die Staffelform vorgeschrieben, in der zwischen Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren gewählt werden kann.

Bei einer Gründung wird ein Betrieb von einer Einzelperson (Einzelgründung) oder einem Team (Teamgründung) errichtet, wobei Gewinnerzielungsabsicht und Arbeitsfähigkeit gegeben sein müssen.

Neben der „Neugründung“ gibt es Formen von Gründungen, bei denen in der ein oder anderen Weise Bestehendes übernommen wird, z. B. Unternehmensnachfolge, Ausgründung (auch: Outsourcing) oder Franchising.

Das Handelsregister ist ein Verzeichnis, das vom Registergericht (Amtsgericht) eines Verwaltungsgebiets in elektronischer Form geführt wird. Es ist öffentlich, also für jede/jeden zur Information einsehbar. Im Handelsregister werden zum einen die Kaufleute des Verwaltungsgebiets sowie deren Unternehmensdaten aufgelistet – z. B. Rechtsform, Grund- oder Stammkapital, Namen der Geschäftsinhaberin bzw. des Geschäftsinhabers –, zum anderen Rechtsvorgänge veröffentlicht. Es besteht aus den Abteilungen A (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und B (Kapitalgesellschaften). Für einige Unternehmensformen ist die Eintragung ins Handelsregister Plicht.

Eine Handwerkskammer (HWK) ist eine Selbstverwaltungseinrichtung zur Interessensvertretung des Handwerks in einem bestimmten Kammerbezirk. Für Handwerksbetriebe (zulassungspflichtige Handwerke, zulassungsfreie Handwerke, handwerksähnliche Gewerbe) ist die Mitgliedschaft Pflicht.

Zu den Aufgaben einer HWK gehören u. a. die Regelung der Berufsausbildung, das fachliche Prüfungswesen, Rechtsaufsicht über Innungen und Kreishandwerkerschaften im jeweiligen Kammerbezirk sowie Beratung. Als Vertretung der Interessen des Handwerks hebt sich die HWK von der Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.

In Deutschland gelten Industrie- und Handelskammern (IHKs) als berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts. Es handelt sich dabei um regional organisierte Verbände. Sämtliche inländischen deutschen gewerblichen Unternehmen sind gesetzlich zur Mitgliedschaft in einer IHK verpflichtet, mit Ausnahme des Handwerks, das den Handwerkskammern angehört.

Zu den Aufgaben der IHKs zählt, sich unter Berücksichtigung des Gesamtinteresses ihrer Mitglieder sowie der Interessen einzelner Branchen oder Betriebe für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft einzusetzen. Zu diesem Zweck können die bundesweit im Deutschen Industrie- und Handelskammertag (IHK) zusammengeschlossenen IHKs Anlagen und Einrichtungen gründen und betreiben. Weiterhin können sie die kaufmännische und gewerbliche Berufsausbildung fördern und durchführen sowie Bescheinigungen ausstellen.

Die Bezeichnung für die Inhaberin bzw. den Inhaber eines Unternehmens, also diejenige Person, die finanziell den größten Anteil daran besitzt, hängt u. a. von dessen Rechtsform ab. Während die Bezeichnung „Geschäftsführerin" bzw. „Geschäftsführer“ z. B. nur bei einer GmbH oder UG zulässig ist, nennen sich Kaufleute bzw. Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer meist schlicht „Besitzerin" bzw. „Besitzer“.

Mithilfe eines Kapitalbedarfsplans verschafft sich die Gründerin bzw. der Gründer einen Überblick darüber, wieviel Kapital sie/er für ihre/seine Unternehmensgründung benötigt.

Berücksichtigt werden unter anderem Kosten für Beratung, Waren, Zinsen und Tilgung. Stellt sich dabei ein Mangel an Eigenkapital heraus, ist die Differenz durch Fremdkapital (z. B. Kredite) zu decken. Der Kapitalbedarfsplan ist Bestandteil jedes Businessplans.

Bei einer Kapitalgesellschaft handelt es sich um eine Körperschaft des privaten Rechts, die auf einem Gesellschaftsvertrag basiert. Die Mitgliedschaft beruht auf der Kapitaleinlage. Die Mitglieder verfolgen einen gemeinsamen, in der Regel wirtschaftlichen, Zweck. Die Anteile können sowohl frei veräußert als auch vererbt werden. Gesellschafterinnen/Gesellschafter sind weder zu persönlicher Mitarbeit verpflichtet, noch persönlich haftbar.

Es existieren folgende Formen der Kapitalgesellschaft:

  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) als Sondervariante einer GmbH

Nach dem Handelsgesetzbuch ist Kauffrau/Kaufmann, „wer ein Handelsgewerbe betreibt. Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß [sic] das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.“ Das heißt, eine natürliche Person, die durch Handel oder der Beteiligung daran die Absicht hat, Gewinn zu erzielen.

Als Kleingründungen gelten Unternehmensgründungen, die mit wenig Startkapital durchgeführt werden und bei denen meist keine zusätzlichen Arbeitsplätze neben dem der Gründerin bzw. des Gründers entstehen. Laut Definition der Europäischen Union handelt es sich um eine Kleingründung, wenn der Finanzierungsbedarf unter 25.000 Euro liegt. Nichtsdestotrotz ist es notwendig, das Gewerbe anzumelden. Als Geschäftsbezeichnung werden Vor- und Zuname der Unternehmerin/des Unternehmers verwendet. Fantasienamen sind nicht zulässig.

Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Bei einer Kommanditgesellschaft (kurz: KG) handelt es sich um eine Personengesellschaft, deren Mitglieder gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben. Sie besteht aus Komplementär (persönlich haftend) und Kommanditist (beschränkt haftend).

Zur Errichtung einer KG muss zwischen den Gesellschafterinnen bzw. Gesellschaftern ein Gesellschaftsvertrag geschlossen werden. Diese Rechtsform kommt z. B. für Unternehmerinnen und Unternehmer in Frage, die die alleinige Führungsposition im Unternehmen behalten wollen, aber Beteiligte mit zusätzlichem Kapital wünschen.

Beim Kontokorrentkredit („Bankkredit in laufender Rechnung“) differenziert man zwischen Betriebsmittelkredit (für Unternehmen) und standardisiertem Dispositionskredit (für Privatpersonen). Als Überziehungskredit kann er von Unternehmen innerhalb des Kreditrahmens, der mit der Hausbank vereinbart wurde, als kurzfristiges Finanzierungsmittel genutzt werden. Die Zinsen, auch für eine weitere Überziehung, sind in der Regel jedoch vergleichsweise hoch.

Als besondere Art der Einkommensteuer wird die Körperschaftssteuer auf das Einkommen von juristischen Personen (Körperschaften), also z. B. Kapitalgesellschaften wie die GmbH, erhoben. Dabei dient das Einkommen, das die Körperschaft innerhalb des Kalenderjahres erzielt hat, als Besteuerungsgrundlage. Dieses wird nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und Körperschaftssteuergesetztes ermittelt. Der Steuersatz beträgt seit 2008 unverändert 15 Prozent.

Die Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht. Selbstständige können entscheiden, ob sie sich privat versichern oder freiwillig gesetzlich versichert bleiben. Als Vorteil der privaten Krankenversicherung (PKV) gilt die Anpassbarkeit an persönliche Bedürfnisse; als Nachteil, dass ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht möglich ist, so lange man selbstständig ist.

Die Versicherung in der Künstlersozialkasse (KSK) ist Pflicht für Selbstständige, die eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben. Die KSK deckt die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ab.

Um seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, muss ein Unternehmen liquide sein, d. h. auf dem Geschäftskonto muss sich zum Zeitpunkt der Fälligkeit von Verbindlichkeiten genügend Geld befinden. Ist dem nicht so, gilt das Unternehmen als zahlungsunfähig. Damit die Liquidität jederzeit gewährleistet ist, bedarf es eines Überblicks über anstehende Ausgangszahlungen und Einnahmen sowie der Termine, zu denen sie fällig werden.

Die Liquiditätsplanung erfasst, anders als die Buchführung, nicht nur die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben. Vielmehr werden voraussichtliche, in der Zukunft zu erwartende Einkünfte und Kosten einander gegenübergestellt, um so den zu erwartenden monatlichen Überschuss zu errechnen.

Als Mezzanine-Finanzierung bezeichnet man eine Finanzierung mit Hybridkapital, einer Zwischenform aus voll haftendem Eigen- und erstrangigem Fremdkapital. Formen der Mezzanine-Finanzierung sind u. a. nachrangige Darlehen, stille, typische und atypische Beteiligungen sowie Verkäuferdarlehen. Im Falle einer Insolvenz werden diese erst nachrangig, also nach den übrigen Krediten, bedient und stärken so die Eigenkapitalbasis des Unternehmens.

Mezzanine-Darlehen erhält man von Banken sowie bankenunabhängigen Mezzanine-Gebern. Diese werden aufgrund des erhöhten Risikos, das sie tragen, neben den an das Darlehen gekoppelten festen Zinsen häufig auch am Wertzuwachs des Unternehmens beteiligt.

Planen Kaufleute, unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsunternehmen zu gründen, bietet sich die Rechtsform der offenen Handelsgesellschaft (kurz: OHG) an. Die OHG ist eine Personengesellschaft, d. h. alle Gesellschafterinnen/Gesellschafter haften bei Gesellschaftsschulden in unbeschränkter Höhe nicht nur mit ihrem jeweiligen Gesellschafts-, sondern auch mit ihrem Privatvermögen.

Für Freiberuflerinnen und Freiberufler, die miteinander kooperieren wollen, wie beispielsweise Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte oder Unternehmensberaterinnen/Unternehmensberater, kommt die spezielle Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft (kurz: PartG) in Frage. Mitglieder einer PartG üben kein Handelsgewerbe aus.

Damit eine PartG gegenüber Dritten wirksam wird, müssen die Mitglieder gemäß § 3 PartGG zunächst einen Partnerschaftsvertrag schließen und die Geschäftsbeziehung anschließend im Partnerschaftsregister eintragen lassen.

Als Variante der Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ermöglicht die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB), dass Freiberuflerinnen/Freiberufler aus den nachfolgenden Branchen sich zusammenzuschließen, ohne mit ihrem Privatvermögen zu haften:

  • Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte
  • Patentanwältinnen/Patentanwälte
  • Steuerberaterinnen/Steuerberater
  • Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfer
  • beratende Ingenieurinnen/Ingenieure

Die Haftung für Fehler in der Berufsausübung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Für sonstige Verbindlichkeiten, wie Gehälter, Versicherungen oder Miete, haften alle Beteiligten jeweils persönlich.

Ein Patent ist ein Schutzrecht für eine Erfindung, welches der Patentinhaberin bzw. dem Patentinhaber das alleinige gewerbliche Nutzungsrecht daran sichert. Demnach stellt es eine Verletzung des Patentschutzes dar, patentierte Gegenstände ohne Zustimmung des Rechtsinhabers herzustellen, zu vertreiben oder zu gebrauchen (Ausnahme: Sonderfall gemäß § 11 PatG).

Ein Patent kann für Erfindungen angemeldet werden, die „patentfähig“ sind, d. h. die tatsächlich erfunden wurden, neuartig sind, technischen Charakter aufweisen und gewerblich anwendbar sind. Patentanwältinnen/Patentanwälte oder das Patentamt können die Patentfähigkeit klären.

Der Patentschutz ist – unter der Voraussetzung, dass die laufenden Gebühren gezahlt werden – ab dem Folgetag der Anmeldung 20 Jahre lang gültig. Spätere Änderungen an der Erfindung sind nur begrenzt erlaubt.

Als Personengesellschaft bezeichnet man einen Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zu einer Gesellschaft zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks; bei GbR, KG, OHG und PartG handelt es sich um Personengesellschaften. Eine Kapitalbeteiligung ist zwar gängig, aber nicht verpflichtend. Anders als bei Kapitalgesellschaften führen die Gesellschafterinnen/Gesellschafter die Geschäfte persönlich und haften sowohl mit dem Gesellschafts- als auch ihrem Privatvermögen. Die Personengesellschaft ist keine juristische Person, besitzt aber dennoch eigenständige Rechte und Pflichten.

Unter Qualitätsmanagement versteht man die organisatorischen Maßnahmen, die ein Unternehmen ergreifen kann, um Qualitätsziele für die eigenen Produkte oder Dienstleistungen zu definieren und zu erreichen. Dies geschieht zur langfristigen Sicherung des geschäftlichen Erfolgs. Die Normenreihe EN ISO 9001 ist eines der bekanntesten Qualitätsmanagementmodelle, mit deren Hilfe man ein Qualitätsmanagementsystem aufbauen kann.

Rating (von engl. to rate – jemanden bewerten, einschätzen) bezeichnet im Bankwesen ein Verfahren zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Personen. Bevor die Bank einer Gründerin bzw. einem Gründer einen Kredit bewilligt, führt sie i. d. R. ein Rating durch, um herauszufinden, ob die Kreditnehmerin/der Kreditnehmer zahlungsfähig ist und zukünftige Schulden begleichen kann. Über die sog. Bonität wird dabei in der Regel nach standardisierten Kriterien geurteilt, welche Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Gründet man in einer heiklen Branche oder besteht aus sonstigen Gründen ein hohes Risiko für gerichtliche Konflikte, sichert eine Rechtschutzversicherung die Kosten für Rechtsstreitigkeiten ab.

Rentabilität bezeichnet das Verhältnis zwischen der Erfolgsgröße und dem eingesetzten Kapital in einem festgelegten Zeitraum. Sie bemisst die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Unternehmens und dient Kreditinstituten bei der Entscheidung über Kreditvergaben. In einer Rentabilitätsvorschau werden den zu erwartenden Erträgen der kommenden zwei bis drei Jahre die zu erwartenden Ausgaben gegenübergestellt. Um als rentables Gründungsvorhaben eingestuft zu werden, müssen die prognostizierten Einnahmen nicht nur sämtliche betrieblichen Kosten abdecken, sondern zudem einen Gewinn erwarten lassen.

Für bestimmte Berufsgruppen ist gemäß § 2 Sozialgesetzbuch VI die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflicht. Beratung dazu bietet die Deutsche Rentenversicherung. Alle anderen Selbständigen können sich freiwillig versichern. Der freiwillige Beitrag kann bzw. muss regelmäßig an die jeweiligen finanziellen Möglichkeiten der Versicherten angepasst werden.

Als Scheinselbstständigkeit bezeichnet man eine angenommene selbstständige Tätigkeit, die in ihrer Ausprägung aber eher einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis gleicht. Tatsächlich selbstständig ist, wer unabhängig entscheidet und auf eigenes Risiko arbeitet, ohne auf die Weisung einer einzelnen auftraggebenden Person angewiesen zu sein.

Es ist wichtig zu wissen, ob man sich mit seiner Gründungsaktivität womöglich in die Scheinselbständigkeit begibt, da in diesem Falle Sozialversicherungspflicht besteht bzw. der Status selbstständig/nicht selbstständig auch steuerliche Auswirkungen hat. Wenn ein oder mehrere Kriterien für "echte" Selbstständigkeit nicht zutreffen oder zumindest Zweifel bestehen, gibt es die Möglichkeit, ein Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen.

Als Stammkapital wird der Anteil am Eigenkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bezeichnet, den die Gesellschafterin bzw. der Gesellschafter bei Gründung einbringen muss. Es beträgt mindestens 25.000 Euro und dient zur Finanzierung und als Garantiekapital. Bei einer UG (haftungsbeschränkt) darf das Stammkapital auch geringer sein (ab 1 Euro).

Die STARTERCENTER NRW sind die erste Anlaufstelle für Gründerinnen und Gründer in Nordrhein-Westfalen. Landesweit beraten und informieren sie bei allen Fragen rund um Existenzgründung und Firmenentwicklung. Träger der STARTERCENTER NRW sind Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und kommunale Wirtschaftsförderungen. Weitere Informationen unter Die STARTERCENTER NRW.

Die Umsatzsteuer (umgangssprachliche und von der EU amtlich verwendete Bezeichnung: Mehrwertsteuer) wird bei fast jedem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen fällig. Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihrer Kundschaft Umsatzsteuer zu berechnen. Auf Rechnungen muss sie separat aufgeführt und zum Rechnungsbetrag hinzuaddiert werden.

Im internationalen Kontext gilt das Bestimmungslandprinzip, d. h. die Steuer wird in dem Land erhoben, in dem das Produkt bzw. die Dienstleistung konsumiert wird. Dabei legt jedes Land den Steuersatz selbst fest. In Deutschland beträgt er 19 bzw. 7 Prozent (ermäßigter Steuersatz für z. B. Lebensmittel oder Bücher).

Die Unfallversicherung erfolgt entweder privat und freiwillig zur persönlichen Absicherung oder, wenn man Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, pflichtmäßig über die Berufsgenossenschaft. Auskunft zur zuständigen Berufsgenossenschaft gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Eine Unternehmensnachfolge – durch Mitarbeitende, ein Familienmitglied oder auch eine externe Nachfolge – kann gegenüber einer Neugründung Vorteile bringen: Die Stellung des Unternehmens am Markt ist unter Umständen bereits gesichert und funktionierende Strukturen sind aufgebaut. Die Herausforderung für die Nachfolgerin oder den Nachfolger besteht darin, das Geschäft zu sichern und voranzubringen. Übernahme-Angebote bzw. Nachfolge-Gesuche finden sich u. a. auf spezialisierten Online-Portalen. Siehe auch Gründungsarten.

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), auch UG (haftungsbeschränkt), ist eine Variante der GmbH, die für Gründungen mit geringem Kapitaleinsatz, nämlich mit einem Stammkapital ab 1 Euro, geeignet ist. In der UG ist die Haftung der Gesellschafterinnen/Gesellschafter beschränkt.

Der Begriff Venture Capital kommt aus dem englischen Sprachraum und kann mit Risikokapital oder Wagniskapital übersetzt werden. Venture Capital ist eine Investmentform, bei der ein gewisses Risiko (beispielsweise der komplette Verlust des eingesetzten Kapitals) für den Investor besteht. Siehe auch Beteiligungskapital.