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Glossar

Du versteht nur Bahnhof? In unserem Glossar erklären wir dir die wichtigsten Begriffe rund ums Gründen, Unternehmertum, Selbstständigkeit und Start-ups.

Nahaufnahme zweier Hände welche auf ein Diagramm zeigen.
© Thapana_Studio – stock.adobe.com
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Eingetragene Genossenschaft (eG)

Eine eingetragene Genossenschaft (kurz: eG oder e. G.) ist eine juristische Person, die der gemeinschaftlichen, solidarischen Förderung aller Mitglieder der Genossenschaft dient.

Eine eingetragene Genossenschaft (kurz: eG oder e. G.) ist eine juristische Person, die der gemeinschaftlichen, solidarischen Förderung aller Mitglieder der Genossenschaft dient, beispielsweise durch

  • Fortbildungsmaßnahmen
  • gemeinsame Auftragsakquisition
  • gemeinsame Auftragsabwicklung
  • gemeinsamen Einkauf
  • Sicherung von Qualitätsstandards
  • Werbung
  • etc.

Es handelt sich bei der eG sowohl um eine Rechtsform für Gründungsteams als auch um ein Kooperationsmodell für mittelständische Unternehmen. Ihr Ziel ist es, über den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb sowohl den Erwerb als auch die sozialen Belange ihrer Mitglieder zu fördern. Die Mitgliederzahl ist offen.

Um rechtsfähig zu sein, benötigt eine eG eine Satzungsunterzeichnung durch zumindest drei Mitglieder sowie einen Eintrag im Genossenschaftsregister. Ohne die Eintragung gilt sie lediglich als „Vorgenossenschaft“.