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Glossar

Du versteht nur Bahnhof? In unserem Glossar erklären wir dir die wichtigsten Begriffe rund ums Gründen, Unternehmertum, Selbstständigkeit und Start-ups.

Nahaufnahme zweier Hände welche auf ein Diagramm zeigen.
© Thapana_Studio – stock.adobe.com
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Kauffrau/Kaufmann

Bei einer Kauffrau/Kauffmann handelt es sich um eine natürliche Person, die durch Handel oder der Beteiligung daran die Absicht hat, Gewinn zu erzielen.

Nach dem Handelsgesetzbuch ist Kauffrau/Kaufmann, „wer ein Handelsgewerbe betreibt. Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß [sic] das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“. Das heißt, eine natürliche Person, die durch Handel oder der Beteiligung daran die Absicht hat, Gewinn zu erzielen.