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Nahaufnahme von Frauen mit Klemmbrett, Smartphone und Aktenordner.

Überblick

Bevor Du mit Deinem Unternehmen startest, gilt es, einige Formalitäten zu erledigen. So musst Du Dich bei verschiedenen Stellen anmelden und gesetzliche Vorschriften beachten. Hier sind die wichtigsten Stationen aufgeführt.

Gewerbeanmeldung und -genehmigung

In den meisten Fällen musst Du vor der Geschäftsaufnahme Dein Gewerbe beim Gewerbe- oder Ordnungsamt der zuständigen Gemeinde anmelden. Für freiberufliche Tätigkeiten entfällt dieser Schritt – man sollte jedoch mit dem STARTERCENTER NRW bzw. dem Finanzamt abklären, ob man wirklich eine freiberufliche Tätigkeit ausübt. Für mehr als 80% aller Gewerbemeldungen brauchst Du keine weiteren Zulassungen bzw. Erlaubnisse. Hier genügt das einfache Gewerbeanmeldeformular. Für die Ausübung bestimmter gewerblicher Tätigkeiten sind Erlaubnisse bzw. Zulassungen erforderlich. So z. B. für Gaststätten und Hotels, Reisegewerbe, Makler, Finanzdienstleistungen und weitere Tätigkeiten. Weitere Hinweise erhältst Du über den Behördenwegweiser oder Dein örtliches Gewerbeamt.

Tipp: Den Behördenwegweiser findest Du...

... online auf der Gründerplattform:
www.gruenderplattform.de/behoerdenwegweiser

Mit der Gewerbeanmeldung werden weitere Behörden automatisch über Deine Gründung informiert (das Finanzamt, die zuständige Kammer, das Arbeitsamt, die Berufsgenossenschaft, das Statistische Landesamt etc.). Mit dem Formularserver NRW kannst Du diese Formulare zusammen mit der Gewerbemeldung in einem Rutsch ausfüllen.

Tipp: Ausnahmen von der Gewerbeanmeldung

Von einer Gewerbeanmeldung ausgenommen sind Freiberufler sowie Land- und Forstwirte. Dies enthebt Dich nicht der Pflicht einer Anmeldung beim Finanzamt, bei der zuständigen Kammer oder beim Arbeitsamt, falls Du Mitarbeiter beschäftigst.

Beantragung Steuernummer beim Finanzamt

Jeder Betrieb muss beim Finanzamt gemeldet sein. Das Finanzamt teilt Dir eine Steuernummer zu und ermittelt mit Hilfe eines Fragebogens Werte zu Deinen zukünftigen Umsätzen und Gewinnen. Auf Basis dieser Schätzungen werden Deine Steuervorauszahlungen berechnet. Sei in Deinen Angaben nicht zu optimistisch und bedenke, dass Deine Kosten in der Anlaufphase im Verhältnis zu den Umsatzerlösen sehr hoch sein können. Bist Du nicht sicher, ob Du zu den Freien Berufen zählst oder ein Gewerbe anmelden musst, kannst Du auch direkt beim Finanzamt Auskunft erhalten.

Tipp: Steuerliche Erfassung der Unternehmensgründung über Elster

Ab dem 01.01.2021 musst Du bei Deiner Unternehmens­gründung auf Grund des Bürokratie­entlastungsgesetzes (BEG III) vom 22.11.2019 den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zwingend elektronisch über das ElsterOnline-Portal übermitteln. Das Finanzamt prüft Deine Angaben und erteilt Dir bei Vorliegen der Voraussetzungen für ein umsatzsteuerliches Unternehmen eine Steuernummer.

Eine Anleitung zur Registrierung, zum Ausfüllen des Fragebogens sowie zum elektronischen Versand findest Du hier.

Wo Du Dich noch melden musst

  • Zwei Männer schütteln sich über einen Tisch hinweg die Hand.

    Arbeitsagentur

    Wenn Du Mitarbeiter einstellst, musst Du bei der Arbeitsagentur eine Betriebsnummer beantragen, die in die Versicherungsnachweise Deiner Beschäftigten eingetragen wird.

  • Eine junge Frau mit den Händen in den Hosentaschen steht in einer Boutique.

    Handelsregister

    Wenn Du Dich als eingetragener Kaufmann selbstständig machst oder als Rechtsform der GmbH, KG oder OHG gründest, muss die pflichtgemäße Eintragung ins Handelsregister über einen Notar erfolgen.

  • Eine junge Frau legt einen Winkel an ein Stück Holz an.

    Handwerkskammer

    Wenn Du einen Handwerksbetrieb gründest (als Meister oder in einem handwerksähnlichen Beruf), musst Du diesen bei der örtlichen Handwerks­kammer in die Handwerksrolle eintragen lassen.

  • Ein Mann mit Gehörschutz-Kophörern um den Hals steht in einer Werkstatt.

    Berufsgenossenschaft

    Für gewerbliche Betriebe und Freiberufler besteht eine gesetzliche Meldepflicht beim Unfallversicherungsträger. Melde Dich dazu bei der zuständigen (landwirtschaftlichen) Berufsgenossenschaft bzw. dem Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

Je nach Handwerk und Rechtsform stehen noch weitere Anmeldungen an

  • Tarifliche Sozialkassen (SOKA-Bau)
  • Rentenversicherungsträger
  • Krankenversicherung
  • Mitgliedschaft in der Innung