Kopfzeile
Kontaktinformationen
Zwei Männer arbeiten an einem Computer-Chip

Teilnehmen

Der GRÜNDERPREIS NRW wird 2021 zum zehnten Mal vergeben und zählt mittlerweile zu den bundesweit höchstdotierten Wettbewerben für junge Unternehmen, Unternehmensnachfolgen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler aus den Bereichen Handwerk, Industrie und Dienstleistungen.

Die Teilnahmefrist für 2020 ist abgelaufen. Sei 2021 dabei! Die Bewerbungsphase wird voraussichtlich im Frühsommer beginnen.

Für eine Vorabregistrierung kannst Du Dich gerne unter mitmachen@gruenderpreis.nrw melden.

Teilnahmebedingungen:

Dein Unternehmen

  • ging zwischen 2016 und 2019 an den Start,
  • hat weniger als 250 Beschäftigte,
  • erzielt einen Umsatz von jährlich höchstens 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro im Jahr und
  • hat seinen Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen

Du bist

  • Gründerin oder Gründer eines kleinen oder mittleren, eigenständigen Unternehmens aus Industrie, Handwerk und Dienstleistung oder
  • Unternehmensnachfolgerin oder Unternehmensnachfolger oder
  • Freiberuflerin oder Freiberufler

Bewerben kannst Du Dich auch, wenn Du aus der Arbeitslosigkeit heraus oder als Nebenerwerb gegründet hast.

Eine Fachjury schaut sich Deine Bewerbung an (Teilnahmeantrag). Bewertet werden neben dem wirtschaftlichen Erfolg und der Zahl der geschaffenen Arbeitsplätze unter anderem die Geschäftsidee. Hier spielen Fragen nach der technologischen Innovation, nach neuen Verfahren, Produkten oder Dienstleistungen sowie dem kreativen Potenzial eine Rolle. Ebenso fließen Kriterien wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, umweltbewusstes Handeln oder soziales Engagement ein.