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Die Einnahmen-Überschussrechnung (kurz EÜR) ist eine vereinfachte, gesetzlich vorgegebene Jahreserfolgsrechnung. Sie kommt zur Anwendung bei Steuerpflichtigen, die weder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen noch freiwillig Buch führen und Abschlüsse machen. Beispiele hierfür sind
Bei der EÜR stellen sie ihre betrieblichen Ausgaben und Einnahmen einander gegenüber, um so Gewinn bzw. Verlust zu ermitteln. Bei Einnahmen unterhalb von 17.500 Euro kann die EÜR in Form einer schlichten Gewinnermittlung der Steuererklärung angehangen werden, ansonsten ist seit 2005 das Ausfüllen und Einreichen des amtlichen Vordrucks verpflichtend.