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Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen natürlicher Personen (Einzelpersonen, Mitunternehmerinnen/ Mitunternehmer von Personengesellschaften) erhoben, wobei deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt wird. Das Einkommensteuergesetz unterscheidet sieben Einkunftsarten, z. B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, aus deren Summe sich das Einkommen (Gewinn und Verlust) zusammensetzt.
Es handelt sich bei der Einkommenssteuer um eine Gemeinschaftssteuer, da sie Bund und Ländern gemeinsam zusteht. Der für die Gemeinden bestimmte Anteil wird durch das Bundesgesetz, Art. 106 V GG, festgelegt. Das übrige Aufkommen wird gleichmäßig zwischen Bund und Ländern aufgeteilt.