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Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist unabdingbar, um sich vor möglichen Schadenersatzansprüchen Dritter (etwa Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, Kundinnen/Kunden, Lieferantinnen/Lieferanten oder Besucherinnen/Besucher) zu schützen, wenn durch das Unternehmen Schäden verursacht wurden. Sie sichert gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.