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Bankübliche Sicherheiten

Bei einer Kreditvergabe verlangt die Hausbank Sicherheiten, weil sie für die Rückzahlung der Kredite und der angefallenen Zinsen einsteht. Bank und Kreditnehmerin bzw. Kreditnehmer verhandeln Form und Umfang der banküblichen Besicherung.

Bei einer Kreditvergabe verlangt die Hausbank Sicherheiten, weil sie für die Rückzahlung der Kredite und der angefallenen Zinsen einsteht. Bank und Kreditnehmerin bzw. Kreditnehmer verhandeln Form und Umfang der banküblichen Besicherung.

Als Sicherheiten eignen sich Festgelder, Sparguthaben und Sparbriefe, Grundstücke, Immobilien – und zwar in voller Höhe ihrer Werte. Festverzinsliche Wertpapiere und Aktien werden dagegen nur mit einem bestimmten Prozentsatz ihres Kurswertes angesetzt. Weitere Sicherheiten sind z.B. Maschinen, Bausparverträge und Bürgschaften.