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Ausgründung

Bei einer Ausgründung lösen sich eine Abteilung oder auch einzelne Angestellte aus einem als Einzelfirma, Personen- oder Kapitalgesellschaft bestehenden Unternehmen und gründen eine neue Gesellschaft.

Bei einer Ausgründung lösen sich eine Abteilung oder auch einzelne Angestellte aus einem als Einzelfirma, Personen- oder Kapitalgesellschaft bestehenden Unternehmen und gründen eine neue Gesellschaft. Eine solche Betriebsspaltung kann z.B. Kosten einsparen, steuerliche Vorteile bringen, die Effizienz steigern oder auch Innovationen voranbringen.

Wenn Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler aus der Hochschule heraus ein Unternehmen gründen, um ihre Forschungsergebnisse als Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, spricht man von einer Hochschul-Ausgründung.

Laut § 1 1a UStG unterliegen Ausgründungen nicht dem Umsatzsteuergesetz, da sie umsatzsteuerrechtlich als Geschäftsveräußerung im Ganzen behandelt werden.