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Arbeitslosenversicherung

Selbstständige können sich freiwillig auf Antrag weiter in der Arbeitslosenversicherung versichern lassen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Selbstständige können sich freiwillig auf Antrag weiter in der Arbeitslosenversicherung versichern lassen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sollte das Gründungsvorhaben scheitern, kann bedingt Arbeitslosengeld bezogen werden – Arbeitslose haben allerdings auch die üblichen Verpflichtungen gegenüber der Agentur für Arbeit.