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Selbstständige können sich freiwillig auf Antrag weiter in der Arbeitslosenversicherung versichern lassen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sollte das Gründungsvorhaben scheitern, kann bedingt Arbeitslosengeld bezogen werden – Arbeitslose haben allerdings auch die üblichen Verpflichtungen gegenüber der Agentur für Arbeit.