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Als Stammkapital wird der Anteil am Eigenkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bezeichnet, den die Gesellschafterin bzw. der Gesellschafter bei Gründung einbringen muss. Es beträgt mindestens 25.000 Euro und dient zur Finanzierung und als Garantiekapital. Bei einer UG (haftungsbeschränkt) darf das Stammkapital auch geringer sein (ab 1 Euro).