To content (press enter) To the main navigation (press enter) To the sub navigation and additional information (press enter) To the additional navigation (press enter)
This content is only available in German.
Als Scheinselbstständigkeit bezeichnet man eine angenommene selbstständige Tätigkeit, die in ihrer Ausprägung aber eher einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis gleicht. Tatsächlich selbstständig ist, wer unabhängig entscheidet und auf eigenes Risiko arbeitet, ohne auf die Weisung einer einzelnen auftraggebenden Person angewiesen zu sein.
Es ist wichtig zu wissen, ob man sich mit seiner Gründungsaktivität womöglich in die Scheinselbständigkeit begibt, da in diesem Falle Sozialversicherungspflicht besteht bzw. der Status selbstständig/nicht selbstständig auch steuerliche Auswirkungen hat. Wenn ein oder mehrere Kriterien für „echte“ Selbstständigkeit nicht zutreffen oder zumindest Zweifel bestehen, gibt es die Möglichkeit, ein Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen.