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Für bestimmte Berufsgruppen ist gemäß § 2 Sozialgesetzbuch VI die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflicht. Beratung dazu bietet die Deutsche Rentenversicherung. Alle anderen Selbständigen können sich freiwillig versichern. Der freiwillige Beitrag kann bzw. muss regelmäßig an die jeweiligen finanziellen Möglichkeiten der Versicherten angepasst werden.