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Rating (von engl. to rate – jemanden bewerten, einschätzen) bezeichnet im Bankwesen ein Verfahren zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Personen. Bevor die Bank einer Gründerin bzw. einem Gründer einen Kredit bewilligt, führt sie i.d.R. ein Rating durch, um herauszufinden, ob die Kreditnehmerin/der Kreditnehmer zahlungsfähig ist und zukünftige Schulden begleichen kann. Über die sog. Bonität wird dabei in der Regel nach standardisierten Kriterien geurteilt, welche Dritten nicht zugänglich gemacht werden.