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Als Personengesellschaft bezeichnet man einen Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zu einer Gesellschaft zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks; bei GbR, KG, OHG und PartG handelt es sich um Personengesellschaften. Eine Kapitalbeteiligung ist zwar gängig, aber nicht verpflichtend. Anders als bei Kapitalgesellschaften führen die Gesellschafterinnen/Gesellschafter die Geschäfte persönlich und haften sowohl mit dem Gesellschafts- als auch ihrem Privatvermögen. Die Personengesellschaft ist keine juristische Person, besitzt aber dennoch eigenständige Rechte und Pflichten.