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A close-up of two hands pointing at a diagram.
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Personengesellschaft

Als Personengesellschaft bezeichnet man einen Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zu einer Gesellschaft zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.

Als Personengesellschaft bezeichnet man einen Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zu einer Gesellschaft zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks; bei GbR, KG, OHG und PartG handelt es sich um Personengesellschaften. Eine Kapitalbeteiligung ist zwar gängig, aber nicht verpflichtend. Anders als bei Kapitalgesellschaften führen die Gesellschafterinnen/Gesellschafter die Geschäfte persönlich und haften sowohl mit dem Gesellschafts- als auch ihrem Privatvermögen. Die Personengesellschaft ist keine juristische Person, besitzt aber dennoch eigenständige Rechte und Pflichten.