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Als Variante der Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ermöglicht die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB), dass Freiberuflerinnen/Freiberufler aus den nachfolgenden Branchen sich zusammenzuschließen, ohne mit ihrem Privatvermögen zu haften:
Die Haftung für Fehler in der Berufsausübung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Für sonstige Verbindlichkeiten, wie Gehälter, Versicherungen oder Miete, haften alle Beteiligten jeweils persönlich.