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Glossary

This content is only available in German.

A close-up of two hands pointing at a diagram.
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Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)

Als Variante der Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ermöglicht die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB), dass Freiberuflerinnen/Freiberufler aus bestimmten Branchen sich zusammenzuschließen, ohne mit ihrem Privatvermögen zu haften.

Als Variante der Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ermöglicht die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB), dass Freiberuflerinnen/Freiberufler aus den nachfolgenden Branchen sich zusammenzuschließen, ohne mit ihrem Privatvermögen zu haften:

  • Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte
  • Patentanwältinnen/Patentanwälte
  • Steuerberaterinnen/Steuerberater
  • Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfer
  • beratende Ingenieurinnen/Ingenieure

Die Haftung für Fehler in der Berufsausübung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Für sonstige Verbindlichkeiten, wie Gehälter, Versicherungen oder Miete, haften alle Beteiligten jeweils persönlich.