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Planen Kaufleute, unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsunternehmen zu gründen, bietet sich die Rechtsform der offenen Handelsgesellschaft (kurz: OHG) an. Die OHG ist eine Personengesellschaft, d.h. alle Gesellschafterinnen/Gesellschafter haften bei Gesellschaftsschulden in unbeschränkter Höhe nicht nur mit ihrem jeweiligen Gesellschafts-, sondern auch mit ihrem Privatvermögen.