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A close-up of two hands pointing at a diagram.
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Künstlersozialkasse

Die Versicherung in der Künstlersozialkasse (KSK) ist Pflicht für Selbstständige, die eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben.

Die Versicherung in der Künstlersozialkasse (KSK) ist Pflicht für Selbstständige, die eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben. Die KSK deckt die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ab.