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Als besondere Art der Einkommensteuer wird die Körperschaftssteuer auf das Einkommen von juristischen Personen (Körperschaften), also z.B. Kapitalgesellschaften wie die GmbH, erhoben. Dabei dient das Einkommen, das die Körperschaft innerhalb des Kalenderjahres erzielt hat, als Besteuerungsgrundlage. Dieses wird nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und Körperschaftssteuergesetztes ermittelt. Der Steuersatz beträgt seit 2008 unverändert 15 Prozent.