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Bei einer Kommanditgesellschaft (kurz: KG) handelt es sich um eine Personengesellschaft, deren Mitglieder gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben. Sie besteht aus Komplementär (persönlich haftend) und Kommanditist (beschränkt haftend).
Zur Errichtung einer KG muss zwischen den Gesellschafterinnen bzw. Gesellschaftern ein Gesellschaftsvertrag geschlossen werden. Diese Rechtsform kommt z.B. für Unternehmerinnen und Unternehmer in Frage, die die alleinige Führungsposition im Unternehmen behalten wollen, aber Beteiligte mit zusätzlichem Kapital wünschen.