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Als Kleingründungen gelten Unternehmensgründungen, die mit wenig Startkapital durchgeführt werden und bei denen meist keine zusätzlichen Arbeitsplätze neben dem der Gründerin bzw. des Gründers entstehen. Laut Definition der Europäischen Union handelt es sich um eine Kleingründung, wenn der Finanzierungsbedarf unter 25.000 Euro liegt. Nichtsdestotrotz ist es notwendig, das Gewerbe anzumelden. Als Geschäftsbezeichnung werden Vor- und Zuname der Unternehmerin/des Unternehmers verwendet. Fantasienamen sind nicht zulässig.