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Nach dem Handelsgesetzbuch ist Kauffrau/Kaufmann, „wer ein Handelsgewerbe betreibt. Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß [sic] das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“. Das heißt, eine natürliche Person, die durch Handel oder der Beteiligung daran die Absicht hat, Gewinn zu erzielen.