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Bei einer Kapitalgesellschaft handelt es sich um eine Körperschaft des privaten Rechts, die auf einem Gesellschaftsvertrag basiert. Die Mitgliedschaft beruht auf der Kapitaleinlage. Die Mitglieder verfolgen einen gemeinsamen, in der Regel wirtschaftlichen, Zweck. Die Anteile können sowohl frei veräußert als auch vererbt werden. Gesellschafterinnen/Gesellschafter sind weder zu persönlicher Mitarbeit verpflichtet, noch persönlich haftbar.
Es existieren folgende Formen der Kapitalgesellschaft: