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Die Bezeichnung für die Inhaberin bzw. den Inhaber eines Unternehmens, also diejenige Person, die finanziell den größten Anteil daran besitzt, hängt u.a. von dessen Rechtsform ab. Während die Bezeichnung „Geschäftsführerin“ bzw. „Geschäftsführer“ z.B. nur bei einer GmbH oder UG zulässig ist, nennen sich Kaufleute bzw. Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer meist schlicht „Besitzerin“ bzw. „Besitzer“.