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Eine Handwerkskammer (HWK) ist eine Selbstverwaltungseinrichtung zur Interessensvertretung des Handwerks in einem bestimmten Kammerbezirk. Für Handwerksbetriebe (zulassungspflichtige Handwerke, zulassungsfreie Handwerke, handwerksähnliche Gewerbe) ist die Mitgliedschaft Pflicht.
Zu den Aufgaben einer HWK gehören u. a. die Regelung der Berufsausbildung, das fachliche Prüfungswesen, Rechtsaufsicht über Innungen und Kreishandwerkerschaften im jeweiligen Kammerbezirk sowie Beratung. Als Vertretung der Interessen des Handwerks hebt sich die HWK von der Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.