To content (press enter) To the main navigation (press enter) To the sub navigation and additional information (press enter) To the additional navigation (press enter)
This content is only available in German.
Das Handelsregister ist ein Verzeichnis, das vom Registergericht (Amtsgericht) eines Verwaltungsgebiets in elektronischer Form geführt wird. Es ist öffentlich, also für jede/jeden zur Information einsehbar. Im Handelsregister werden zum einen die Kaufleute des Verwaltungsgebiets sowie deren Unternehmensdaten aufgelistet – z. B. Rechtsform, Grund- oder Stammkapital, Namen der Geschäftsinhaberin bzw. des Geschäftsinhabers –, zum anderen Rechtsvorgänge veröffentlicht. Es besteht aus den Abteilungen A (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und B (Kapitalgesellschaften). Für einige Unternehmensformen ist die Eintragung ins Handelsregister Plicht.