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Ein Gewerbe betreibt, wer eine wirtschaftliche Tätigkeit selbstständig verrichtet. Das bedeutet, dass im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und Verantwortung sowie mit der Absicht, der Tätigkeit dauerhaft nachzugehen, gehandelt wird. Das gesamte Unternehmen, nicht etwa nur einzelne Gesellschafterinnen/Gesellschafter, muss zudem auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein.
Nicht als gewerbetreibend zählen freiberuflich Tätige sowie Selbstständige, die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.